Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab: Oktober 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Synthix AI & Software Solutions, Inhaber Arben Demaj (nachfolgend "Auftragnehmer"), im Bereich KI-Beratung, Software-Entwicklung und technische Dienstleistungen gegenüber Unternehmen und Gewerbetreibenden (nachfolgend "Auftraggeber").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind.
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
3.1 Beratungsleistungen
Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz, Machine Learning, Qualitätssicherung, Robotik und Industrie 4.0. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Projektvertrag.
3.2 Softwareentwicklung
Bei Softwareentwicklungsprojekten wird der Leistungsumfang in einer separaten Leistungsbeschreibung (Lastenheft/Pflichtenheft) detailliert beschrieben. Änderungen am Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen bei Zeitplan und Vergütung führen.
3.3 Support und Wartung
Support- und Wartungsleistungen werden nach Verfügbarkeit erbracht. Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten werden im jeweiligen Service Level Agreement (SLA) definiert.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
- Notwendige Entscheidungen zeitnah zu treffen
- Erforderliche Zugänge zu Systemen, Räumlichkeiten und Personal bereitzustellen
- Einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner zu benennen
- Entwicklungsergebnisse zeitnah zu prüfen und Feedback zu geben
Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten und können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Zeitaufwand basierenden Projekten erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz. Bei Festpreisprojekten gilt der vereinbarte Gesamtpreis.
5.2 Zahlungsmodalitäten
- Beratungsprojekte: Monatliche Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand
- Entwicklungsprojekte:
- 30% Anzahlung bei Projektbeginn
- 40% nach Abnahme der Entwicklungsphase
- 30% nach finaler Abnahme
- Support & Wartung: Monatliche oder quartalsweise Vorauszahlung
5.3 Zahlungsziel
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 286 BGB). Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
6. Projektlaufzeit und Termine
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei:
- Höherer Gewalt
- Verzögerungen durch den Auftraggeber
- Nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs
7. Urheberrechte und Nutzungsrechte
7.1 Schutzrechte
Alle Urheberrechte, Patente und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Leistungen verbleiben beim Auftragnehmer. Insbesondere gilt dies für patentierte Systeme (DPMA: 10 2015 204 586.2).
7.2 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der erstellten Software für seine eigenen geschäftlichen Zwecke. Die Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwertung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
7.3 Quellcode
Der Quellcode verbleibt grundsätzlich beim Auftragnehmer. Eine Übertragung des Quellcodes kann gegen Aufpreis vereinbart werden.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
8.1 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
8.2 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Leistungserbringung und nach den Vorgaben der DSGVO. Bei Bedarf wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
9. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen. Kleinere Mängel, die die Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftlich begründete Mängelrügen erhebt.
10. Gewährleistung
10.1 Mängelansprüche
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen bei Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und frei von Rechtsmängeln sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Für Nachbesserungen beginnt keine neue Gewährleistungsfrist.
10.2 Nachbesserung
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Neulieferung. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer angemessene Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben.
10.3 Ausschluss
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei:
- Eigenmächtigen Änderungen durch den Auftraggeber
- Unsachgemäßer Nutzung
- Normalen Verschleiß
- Nicht reproduzierbaren oder nicht dokumentierten Fehlern
11. Haftung
11.1 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.2 Unbeschränkte Haftung
Die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.3 Datensicherung
Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, soweit diese auf unterlassene Datensicherung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.
12. Kündigung
12.1 Ordentliche Kündigung
Dauerverträge (z.B. Support & Wartung) können mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
12.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
- Wesentlichen Verstößen gegen die Vertragspflichten
- Insolvenz einer Vertragspartei
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtlicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Rechtswahl
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Flörsheim am Main bzw. Frankfurt am Main.
Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB können Sie sich jederzeit an uns wenden:
Synthix AI & Software Solutions
Arben Demaj
Eisenbahnstraße 25
65439 Flörsheim am Main
E-Mail: info@synthix-ai.com
Telefon: +49 15568367911
Stand: Oktober 2025